Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Beiträge in voller Höhe

Bundessozialgericht vom 18.1.2011 B 4 AS 108/10 R

Dieses Urteil betrifft die Fälle, in denen der Versicherte trotz Bezugs von Hartz IV Leistungen in der privaten Krankenversicherung bleiben muss. Der Differenzbetrag wurde bisher nicht getragen.

Hier handelt es sich um eine Gesetzeslücke, die vom Gesetzgeber unbewusst verursacht wurde.

Ungeklärt ist die Frage, ob die Zuschüsse rückwirkend verlangt werden können.


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