"Rückkehr" des gesetzlichen Krankengeldes

Neuerung ab 1.8.2009

Die Abschaffung des Krankengeldes für hauptberuflich Selbstständige oder kurzzeitig oder unständig Beschäftigte zum Jahresanfang wird rückgängig gemacht.

Seit dem bestand die Möglichkeit, sich bei den gesetzlichen Krankenkassen in Form von Wahltarifen abzusichern.

Ab 1.8.2009 wird ab dem 43. Krankheitstag wieder ein gesetzliches Krankengeld gezahlt, für längstens 78 Wochen. Die Möglichkeit der freiwilligen Höherversicherung bleibt erhalten, ob bei privaten oder gesetzlichen Versicherungen.  

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