Überprüfung von Festzsetzungsbescheiden, Neuberechnungen, Rückforderungen, Anrechnung von gesetzlichen und Betriebsrenten, Witwenrenten, Hinterbliebenenrenten etc.
„EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES MITGLIEDSTAATS HERGESTELLT HAT, KANN EINE FINANZIELLE LEISTUNG IN ANSPRUCH NEHMEN, DIE DEN ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT ERLEICHTERN SOLL“