Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich

OLG Karlsruhe 2 WF 140/09

In dem Verfahren kam es u.a. auch auf die Ermittlung eines Erben an, ohne den das Verfahren mangels Gegner nicht betrieben werden konnte. Die Zustellung musste öffentlich erfolgen.  

Dem Antragsteller auf Abänderung des Versorgungsausgleiches darf wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht die Pflicht zur Aufklärung bei streitiger Erbenstellung aufgebürdet werden.   Allerdings muss der Antragsteller dann wenigstens die öffentliche Zustellung versucht haben.

Diese Rechtsgedanken gelten auch nach dem neuen Recht zum Versorgungsausgleich.



Übersicht Übersicht: Neuigkeiten


Volle Kassenbeiträge bei Direktversicherung  zurueck: Volle Kassenbeiträge bei Direktversicherung vor: Beschränkte Kostenerstattung einer Kranken­kasse für die drittmalige Versorgung mit einer Spender-Herzklappe in London    Beschränkte Kostenerstattung einer Kranken­kasse für die drittmalige Versorgung mit einer Spender-Herzklappe in London


Copyright© Patrick Körnig 2008 | Seite drucken: Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich | Seite einem Freund senden: Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich

Zurück zur Startseite