Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten vor Vollendung des 60. Lebensjahres verfassungsgemäß

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Az.: 1 BvR 3588/08, 1 BvR 555/09



Die lang erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Thematik der Abschläge (Zugangsfaktor) bei Renten wegen Erwerbsminderung; im Ergebnis werden mehr als 100.00 Verfahren damit beendet, ohne dass die Betroffenen davon profitieren. In der Entscheidung heißt es u.a. wörtlich zur Begründung:

 

(...) "Die Regelung ist jedoch verfassungsgemäß, weil sie einem Gemeinwohlzweck
dient und verhältnismäßig ist. Die Neuregelung des Zugangsfaktors dient
dem legitimen Ziel, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
zu sichern und damit die Funktionsfähigkeit des Systems der gesetzlichen
Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, zu verbessern und den
veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen." (...)

 

"Aber auch den Versicherten, die vor Vollendung des 60. Lebensjahres eine
Erwerbsminderungsrente beantragen, ist eine Kürzung des Zugangsfaktors
zumutbar, weil sie von der vom Gesetzgeber gleichzeitig eingeführten
erhöhten Zugangszeit und vom früheren Rentenbezug profitieren. Dadurch
wird die Kürzung der Erwerbsminderungsrente für diese Versichertengruppe
im Ergebnis erheblich gemildert mit der Folge, dass die Bezieher einer
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit erheblich geringeren
Abschlägen belastet werden als Versicherte, die vorzeitig eine
Altersrente in Anspruch nehmen." (...)

 


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