Aktuelle Sparmaßnahmen der BundesregierungAuswirkungen auf SozialleistungenGenaueres ist am heutigen Tage noch nicht bekannt und wird erst mit Verkündung der Gesetze konkretisiert werden können. Nachfolgendes unterliegt also ausdrücklich noch zu erwartenden Änderungen im Gesetzgebungsverfahren. Es zeichnen sich empfindliche Einbußen in den Bereichen der Arbeitsförderung, Renten und Eltern ab. Es gilt jetzt, schnellstmöglich zu handeln, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden oder zu verringern. Das Elterngeld soll hinsichtlich der Bemessung gekürzt werden, es verbleibt aber bei einem maximalen Betrag von 1.800 €. Da bisher die Leistungen ohnehin auf Basis von rund 58 % erbracht werden, dürften die Auswirkungen relativ gering sein. Der befristete Zuschlag beim ALG II soll abgeschafft werden. Die Ämter sollen mehr Ermessen bei Ihren Entscheidungen ausüben dürfen. Der Bund erstattet nicht mehr einigungsbedingte Leistungen nach § 291c SGB VI. Das Elterngeld wird bei ALG II Bezug abgeschafft. Der Heizkostenvorschuss beim Wohngeld fällt weg. Der Zuschuss an die Rentenversicherung bei ALG II fällt weg. Quelle: FAZ Online vom 7.6.2010
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