Aufbewahrungsfrist DDR Lohnunterlagen läuft ab

Hinweis der Deutschen Rentenversicherung

Die DRV Bund hat auf ihrer Webseite am 26.5.2011 darauf hingewiesen, dass die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen aus Betrieben in der ehemaligen DDR zum 31.12.2011 abläuft.

Bis dahin sollten also die Konten aller Betroffenen geklärt werden.

Diejenigen, die dies noch nicht veranlasst haben, sollten so schnell es geht entsprechende Anträge stellen.

Auf der Webseite der DRV Bund heißt es hierzu u.a. wörtlich: (...) "Betroffen sind Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974, die Beitragszeiten in der DDR zurückgelegt haben können. In der Regel fehlt der Nachweis der Zeiten bis zur Wiedervereinigung. Bei den 2,3 Millionen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund geführten Versicherungskonten in den neuen Bundesländern sind noch ca.  286.000 Konten nicht vollständig geklärt. Dies entspricht einem Anteil von rund 12 Prozent." (...)




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