Beitragsbemessung freiwillig Versicherter in der Krankenversicherung mangels Rechtsgrundlage rechtswidrigEntscheidung des Hessischen LSG L 1 KR 327/10 B ERIm Ergebnis hatte der Antrag Erfolg. Das Landessozialgericht hat hier grundsätzlich in Abrede gestellt, dass die Krankenkassen sich auf die Grundsätze berufen könne. Bestritten wird, dass hierfür eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage vorhanden sei. Damit dürfte die Beitragsfestsetzung vorläufig nur noch vobehaltlich erfolgen, sofern die Kassen dem Urteil folgen.
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