Beitragszuschlag für ungewollt Kinderlose verfassungsgemäß

BSG B 12 P 2/07 R

Die Erhebung eines zusätzlichen Beitragszuschlags von kinderlosen Versicherten in der sozialen Pflegeversicherung verstößt selbst dann nicht gegen Verfassungsrecht, wenn die Kinderlosigkeit unfreiwillig ist.



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