Beitragszuschlag für ungewollt Kinderlose verfassungsgemäßBSG B 12 P 2/07 RDie Erhebung eines zusätzlichen Beitragszuschlags von kinderlosen Versicherten in der sozialen Pflegeversicherung verstößt selbst dann nicht gegen Verfassungsrecht, wenn die Kinderlosigkeit unfreiwillig ist.
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