Betriebsrentenanpassung im Konzern - Auswirkungen der wirtschaftlichen Lage des Gesamtkonzerns auf die Anpassungsentscheidung des versorgungspflichtigen Unternehmens

BAG Urteil vom 10.2.2009, 3 AZR 727/07

Leitsätze

1. Bei der Anpassung der Betriebsrenten nach § 16 BetrAVG ist die wirtschaftliche Lage des versorgungspflichtigen Arbeitgebers entscheidend. Die Einbindung in einen Konzern ändert daran grundsätzlich nichts.

2. Auf eine schlechte wirtschaftliche Lage der Konzernobergesellschaft oder des Gesamtkonzerns kann es nur dann ankommen, wenn am Anpassungsstichtag ausreichend konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in den nächsten drei Jahren die im Konzern bestehenden Schwierigkeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit auf das Tochterunternehmen "durchschlagen" werden, und zwar in einem für die Betriebsrentenanpassung relevanten Umfang.



Übersicht Übersicht: Neuigkeiten


Beschränkte Kostenerstattung einer Kranken­kasse für die drittmalige Versorgung mit einer Spender-Herzklappe in London   zurueck: Beschränkte Kostenerstattung einer Kranken­kasse für die drittmalige Versorgung mit einer Spender-Herzklappe in London   vor: Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten


Copyrightİ Patrick Körnig 2008 | Seite drucken: Betriebsrentenanpassung im Konzern - Auswirkungen der wirtschaftlichen Lage des Gesamtkonzerns auf die Anpassungsentscheidung des versorgungspflichtigen Unternehmens | Seite einem Freund senden: Betriebsrentenanpassung im Konzern - Auswirkungen der wirtschaftlichen Lage des Gesamtkonzerns auf die Anpassungsentscheidung des versorgungspflichtigen Unternehmens

Zurück zur Startseite