Ermittlung der Zusatzversorgung nach Übergangsvorschriften, wenn Anspruchsvoraussetzungen für gesetzliche Rente vor Systemumstellungsstichtag erfüllt waren

BGH, Beschluss vom 18.11.2009, IV ZR 75/07

Waren die Anspruchsvoraussetzungen für die gesetzliche Rente bereits vor dem Stichtag der Umstellung des Zusatzversorgungssystems von einem endgehaltsbezogenen Gesamtversorgungssystem auf ein Betriebsrentensystem am 31. Dezember 2001 erfüllt, ist damit der Versicherungsfall in der Zusatzversorgung eingetreten, und zwar unabhängig davon, ob die Pflichtversicherung über den Stichtag hinaus fortbestand und die gesetzliche Rente erst nach dem Stichtag ausgezahlt worden ist. Die Startgutschrift richtet sich in einem solchen Fall nach der Übergangsvorschrift in der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.



Übersicht Übersicht: Neuigkeiten


Erhebliche Renteneinbuße aufgrund der Umstellung des Betriebsrentensystems stellt keine unzumutbare Härte dar   zurueck: Erhebliche Renteneinbuße aufgrund der Umstellung des Betriebsrentensystems stellt keine unzumutbare Härte dar vor: Vorstand einer Private Limited Company (plc.) irischen Rechts ist in der gesetzlichen Rentenversicherung  versicherungspflichtig Vorstand einer Private Limited Company (plc.) irischen Rechts ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig


Copyright© Patrick Körnig 2008 | Seite drucken: Ermittlung der Zusatzversorgung nach Übergangsvorschriften, wenn Anspruchsvoraussetzungen für gesetzliche Rente vor Systemumstellungsstichtag erfüllt waren | Seite einem Freund senden: Ermittlung der Zusatzversorgung nach Übergangsvorschriften, wenn Anspruchsvoraussetzungen für gesetzliche Rente vor Systemumstellungsstichtag erfüllt waren

Zurück zur Startseite