FachanwaltEin Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der in einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen kann und der aufgrund Genehmigung durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer befugt ist, diese Bezeichnung zu tragen (hier können Sie meine Fachanwaltsurkunde einsehen). § 11 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Sozialrecht Für das Fachgebiet Sozialrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen 1. allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht, 2. Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung); Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden und Recht des Familienlastenausgleichs, Recht der Eingliederung Behinderter, Sozialhilferecht, Ausbildungsförderungsrecht. davon mindestens 1/3 gerichtliche Verfahren.
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