Formulare

 

Wenn Sie mich beauftragen möchten und ich für Sie gegenüber Dritten tätig werde, benötige ich eine Vollmacht im Original (leider oft auch mehrere, wenn mehrere Verwaltungen oder Personen beteiligt sind). Die Vollmacht dient dazu, dem Gegner oder Gerichten/Behörden gegenüber nachzuweisen, dass ich Ihre rechtlichen Interessen vertrete.

Hier können Sie meine Vollmacht herunterladen und ausdrucken.

Bitte unterschreiben Sie diese und senden Sie sie mir dann per Post oder bringen Sie vorbei. Die Betreffzeile fülle ich für Sie aus.

Wenn Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen möchten oder aber Prozesskostenhilfe, so erhalten Sie die entsprechenden aktuellen Formulare im Internet oder aber direkt bei dem für Sie zuständigen Gericht des Wohnortes. 

Bei der Beratungshilfe denken Sie bitte daran, dass Sie - ähnlich der Praxisgebühr - leider einen Eigenanteil in Höhe von aktuell 10,00 € zu leisten haben. Dieser ist beim Gespräch in der Kanzlei direkt zu zahlen.
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