Geringere Abfindung aus Sozialplan für ältere ArbeitnehmerEs hat festgestellt, dass es sich nicht um eine diskriminierende Regelung handele. Auch der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sei nicht verletzt. Das BAG urteilt, dass sich bei älteren Arbeitnehmern die Nachteile, die mit einem Verlust des Arbeitsplatzes verbunden sind, konkreter als bei jüngeren Arbeitnehmern abzeichneten. Bei den älteren Arbeitnehmern stehe der Renteneintritt kurz bevor. Bis zu diesem diene das Arbeitslosengeld der Abmilderung wirtschaftlicher Härten. Gegenstand der Prüfung war noch nicht das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). BAG, Urteil vom 20.1.2009 1 AZR 740/07
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