Gewährung der Witwenrente auch bei kurzer Ehe

 

 

Das Bundessozialgericht (B 13 R 55/08 R) hat entschieden, dass die Neuregelung zur Versorgungsehe Anfang 2002 verfassungsgemäß ist. Die Hinterbliebenenrente wird nach frühestens einem Jahr Ehedauer gezahlt.

Sofern aber besondere Einzelumstände vorliegen,  kommt es auch auf die subjektiven Motive der Heirat an. Selbst ein Tag Ehe könnte in besonderen Fallgestaltungen demnach zu einem Anspruch führen.



Übersicht Übersicht: Neuigkeiten


Vorlagebeschlüsse des BSG nach fünf Jahren entschieden  zurueck: Vorlagebeschlüsse des BSG nach fünf Jahren entschieden vor: Aktuelle rechtshängige Verfahren vor dem Bundessozialgericht Aktuelle rechtshängige Verfahren vor dem Bundessozialgericht


Copyright© Patrick Körnig 2008 | Seite drucken: Gewährung der Witwenrente auch bei kurzer Ehe | Seite einem Freund senden: Gewährung der Witwenrente auch bei kurzer Ehe

Zurück zur Startseite