Hinweis und Informationssystem der Deutschen Versicherungswirtschaft

 

Ab dem 1.4.2009 kann jeder Versicherte beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft seine über ihn gespeicherten Daten abfragen. Die Datei besteht seit 1993 und speichert Informationen über die einzelnen Versicherten, die eine Einschätzung des Schadensbedarfes ermöglichen sollen. Sofern Daten nachweislich fehlerhaft sind, besteht ein Anspruch des Versicherten auf Korrektur, ggf. ist der Ombudsmann der Versicherungswirtschaft einzuschalten.



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