Hinzuverdienst bei Sozialleistungen

 

Bei einem Sozialleistungsbezug neben einer Rente wegen verminderter Erwersbfähigkeit ist nicht der – niedrigere - Zahlbetrag als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, sondern die zugrundeliegende Bemessungsgrundlage. BSG B 13 RJ 44/05



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