Bei den Kosten wird regelmäßig nach Gegenstandswert abgerechnet, im Sozialrecht nach Rahmengebühren (hier wird häufig ein Mittelwert gebildet) oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung (bei mir die Regel). Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Grundsätzlich gilt: Eine Erstberatung kann viele Fragen bereits klären und hohe Kosten vermeiden helfen.
Im Einzelnen kann ich Ihnen zu den Kosten Folgendes sagen, zunächst:
1. Sie können und sollten mich jederzeit wegen der Kosten befragen. Das kostet Sie nichts.
2. In den meisten Angelegenheiten berechnet der Anwalt seine Gebühren nach Tabellen, die sich u.a. nach dem Streitwert richten. Diese Werte werden mit einem Faktor multipliziert, der sich u.a. nach Schwierigkeit und Umfang der Sache richten kann.
3. Rechtsgrundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG.
4. In einigen Angelegenheiten vereinbare ich Vergütungsvereinbarungen, die sich im Wesentlichen nach Umfang der Sache und Schwierigkeit bestimmen. Die Honorare sind im Rahmen des geltenden Rechts verhandelbar, Sie erhalten den Vertrag rechtzeitig zur Prüfung und eine Kopie für Ihre Unterlagen.
5. Eine Erstberatung kostet grds. maximal 190 bzw. 250 Euro zzgl. Auslagen und MWSt. Diese Höchstgrenze ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Beratung kann bei einfachen Sachverhalten auch deutlich geringer ausfallen. Bei umfangreichen Sachverhalten kann eine Vergütungsvereinbarung vereinbart werden.
6. Bei Firmenkunden kann ein Zeithonorar vereinbart werden. Dieses liegt im Regelfall bei 250 Euro netto pro Stunde.
Bedürftige Mandanten können ggf. Beratungshilfe für die Beratung und das Betreiben des Geschäfts in Anspruch nehmen (die Scheine gibt es beim jeweiligen Amtsgericht) oder aber bei Klagen Prozesskostenhilfe beantragen. Bei der Beratungshilfe wird ein Eigenanteil von 10 Euro fällig.
Ich empfehle dringend den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Diese zahlt nämlich auch meist einen Gutachter (bei medizinischen Fragestellungen z.B.), die gerichtliche Verfahren sehr teuer machen können. Denken Sie hier daran, möglichst eine Selbstbeteiligung zu vermeiden.