Neuberechnung der Startgutschriften der VBLEndlich Einigung der TarifpartnerIn Ihrer Informationsschrift vom November 2011 gibt die VBL umfassend Auskunft über die Einzelheiten der Neuberechnung. Die Neufeststellung war notwendig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof die Startgutschriften in gewissen Konstellationen als rechtswidrig erachtet hatte. Inwieweit dann diese neuen Berechnungen den Erfordernissen genüge tun werden, ist zunächst einmal offen. Eine eingehende Prüfung der Mitteilungen dürfte jedenfalls ratsam sein. Ferner ist zu beachten, dass auch Zeiten des Mutterschutzes Berücksichtigung finden können. Dies muss dann aber gesondert beantragt werden!
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