Neue Regelungen für "Hartz IV" LeistungsempfängerNeue Leistungen insbesondere für Kinder, Nachzahlung im April, Bescheide nicht bindend werden lassenDas angekündigte Gesetz sollte am 24.3.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet sein und damit am 25.3.2011 in Kraft treten. Das Verfassungsgericht hatte u.a. die statistische Berechnung der Bedarfe bemängelt, die nun zu einem Anstieg von 5 Euro beim Eckregelsatz auf 364 Euro führen. Darüber hinaus und in der Diskussion vernachlässigt, sind weitere Verbesserungen beschlossen worden wie z.B. Erstattung der Warmwasserkosten bei dezentraler Versorgung, Fahrtkostenzuschüsse, Kosten für Mittagessen in der Schule, Zuschüsse zu den Anschaffungen für das Schuljahr, gesplittet auf 70 bzw. 30 Euro und Vieles mehr. Im Entwurf ist die Rede davon, dass Museumsbesuche gezahlt werden sollen, was möglicher Weise weitreichende Leistungsansprüche für vergleichbare Einrichtungen nach sich ziehen wird. Bescheide sollten unbedingt überprüft werden, da die Umsetzung in der Verwaltung extrem fehleranfällig ist. Ferner haben die Sozialverbände bereits Bedenken hinsichtlich der statistischen Fragen und der Höhe der Regelsätze geäußert.
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