Neue Verfassungsbeschwerde wegen zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrages von 0,9 % im Jahre 2005Der zusätzliche Krankenversicherungsbetrag ist auch aktuell noch in den einheitlichen Sätzen der Krankenkassen enthalten. Die Einführung dieses Zusatzbeitrages sollte u.a. das Krankengeld finanzieren, auf das Rentner aber im Krankheitsfall keinen Anspruch mehr haben. Das BSG hat unlängst gegen die Rentner entschieden (B 12 R 11/06 R und B 12 R 1/07 R), allerdings einschränkend ausgeführt, dass hier noch das Maß des Zumutbaren eingehalten sei. Die Beschwerde betrifft die grundlegende Frage, wie viel den Rentnern bei steigenden Beiträgen noch zugemutet werden kann, ohne dass die Rente ihre existenzsichernde Funktion verliert.
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