Neue Verfassungsbeschwerde wegen zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrages von 0,9 % im Jahre 2005

 

Gegen die seit 1. Juli 2005 bestehende Regelung, nach der auch Rentner den zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 0,9 % zahlen müssen, ist zum Aktenzeichen 1 BvR 1701/09 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt worden.

Der zusätzliche Krankenversicherungsbetrag ist auch aktuell noch in den einheitlichen Sätzen der Krankenkassen enthalten. Die Einführung dieses Zusatzbeitrages sollte u.a. das Krankengeld finanzieren, auf das Rentner aber im Krankheitsfall keinen Anspruch mehr haben.

Das BSG hat unlängst gegen die Rentner entschieden (B 12 R 11/06 R und B 12 R 1/07 R), allerdings einschränkend ausgeführt, dass hier noch das Maß des Zumutbaren  eingehalten sei.

Die Beschwerde betrifft die grundlegende Frage, wie viel den Rentnern bei steigenden Beiträgen noch zugemutet werden kann, ohne dass die Rente ihre existenzsichernde Funktion verliert.



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