Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL verfassungswidrig

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Es handelt sich um einen Beschluss vom 28. April 2011 zum Aktenzeichen 1 BvR 1409/10


Die Regelung in der Satzung der VBL wurde als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz 
des Artikels 3 GG angesehen. 

Die VBL hatte argumentiert, dass magels Abführung von Beiträgen während Zeiten 
des Mutterschutzes kein Anspruch begründbar sei. 

Die Anerkennung dieser Zeiten kann zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit 
von 60 Monaten beitragen und dadurch erst den Rentenanspruch begründen. 




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