Verfassungsbeschwerde gegen Abschläge bei ErwerbsminderungsrentenNach aktueller Rechtslage unterliegen solche Renten - auch die für Hinterbliebene-, je nach Renteneintrittsalter Abschlägen von bis zu 10,8 %. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2001. Begründet wird die Verfassungsbeschwerde mit einem Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und mit der Verletzung des Grundrechts auf Eigentum. Die Abschläge würden so erheblich sein, dass die daraus resultierende Versorgung nicht mehr ausreiche. Das BSG (5a. und 13. Senat) hat zuletzt entschieden, dass es keinen relevanten Eingriff in grundrechtlich geschützte Positionen sehe. Betroffen sind ca. 750.000 Bezieher solcher Renten und ein Teil der Bezieher von Hinterbliebenenrenten. Aktenzeichen: 1 BvR 3588/08 Quelle: Mitteilungen auf der Webseite des VdK Stand 13.10.2009
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