Verfassungswidrigkeit der angekündigten Zusatzbeiträge der Krankenkassen?

 

Verschiedene Krankenkassen haben in der aktuellen Tagespresse (25.1.2010) angekündigt, Zusatzbeiträge zu erheben.

In den letzten Jahren hat das Bundessozialgericht und das Bundesverfassungsgericht sich mit vielfältigen Fragen zur Beitragserhebung im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung beschäftigt.

Zuletzt ging es u.a. um die Frage, ob der zusätzliche Beitrag von 0,9 % (der zur Finanzierung des Krankentageldes u.a. eingeführt wurde) auch von Rentnern zu tragen ist, die niemals von diesen Leistungen profitieren können. Es ging auch um die Frage, ob der Beitrag zur Pflegeversicherung voll von den Rentnern zu tragen ist.

Das Bundessozialgericht hat wenig Bedenken gezeigt, indem es im Wesentlichen mit dem Argument des Soildarprinzips argumentiert hat. Es hält diese EInschnitte also für rechtmäßig.

Das Bundesverfassungsgericht sieht die Sache ähnlich, allerdings mit der wesentlichen Einschränkung, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen erhalten bleiben muss. Genaueres ist aber auch hier noch nicht erkennbar.

Diese Erwägungen dürften nicht nur Rentner betreffen, sondern generell den/die  Versicherten. Hier ist noch vieles offen und wird sich in den nächsten Jahren vermutlich einiges tun.

Es stellt sich irgendwann die Frage, ob die Sozialbeiträge in ihrer Gesamtheit für den Versicherten überhaupt noch tragbar sind. Die hier zur Besteuerung ergangenen Entscheidungen, nach denen wenigstens ein wesentlicher Teil des Vermögens bzw. Einkommens erhalten bleiben muss, sind möglicher Weise - sinngemäß - heranzuziehen.

Auch die mit der Erhebung der Beiträge verbundenen Kosten, die Intransparenz des gesamten Kostensystems dürften Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung werden.

Eine Überprüfung der Bescheide bzw. der zu erwartenden erhöhten Lohnabzüge der Krankenkassen ist jedenfalls ratsam.




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