Verfassungswidrigkeit von Hartz IV?

Höhe der Regelsätze wird gerichtlich überprüft B 14 AS 153/11 R

Hierzu war unter B 14 AS 131/11 R ein Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht anhängig:

Begegnen die Höhe der Regelbedarfe nach den §§ 20, 23 Nr 1 und 77 Abs 4 SGB 2 in der seit dem 1.1.2011 geltenden Fassung und das Verfahren zur Ermittlung dieser Regelbedarfe verfassungsrechtlichen Bedenken?

Aktenzeichen:

B 14 AS 131/11 R
Vorinstanz: SG Oldenburg, S 48 AS 664/11

Nunmehr: Ist die Bemessung des Regelbedarfs gem § 20 Abs 2 S 1 SGB 2 in der Fassung vom 24.3.2011 ab 1.1.2011 für Alleinstehende verfassungsgemäß?

B 14 AS 153/11 R.

Offenbar ist die erste Revision zurückgenommen.

Quelle: Internet:  www.bundessozialgericht.de




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