Versorgungsbezüge in Form einer Kapitalzahlung

1 BvR 1924/07

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden,  dass die Umwandlung einer zunächst als Rentenzahlung vorgesehenen Leistung nach Eintritt des Versicherungsfalles  nicht dazu führt, dass keine Beitragspflicht zur Sozialversicherung entstünde. Dies wird damit begründet, dass beide Auszahlungsarten auf einer Ansparungsleistung aus einem Beschäftigungsverhältnis resultierten und damit auch nicht anders zu bewerten seien.



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