Verweisung einer Krankenpflegehelferin mit Ausbildung zum Facharbeiter für Krankenpflege (DDR) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 4 R 35/07

Im vorliegenden Berufungsverfahren ging es u.a. um die Frage, ob für eine in der ehemaligen DDR als Facharbeiter für Krankenpflege Qualifizierte ein Verweisungsberunf benannt werden muss.

Dies ist im Ergebnis verneint worden, da die letzte maßgebliche Tätigkeit der Klägerin nicht mindestens der Gruppe der Angelernten des oberen Bereichs zuzuordnen ist.




Übersicht Übersicht: Neuigkeiten


Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten vor Vollendung des 60. Lebensjahres verfassungsgemäß  zurueck: Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten vor Vollendung des 60. Lebensjahres verfassungsgemäß vor: Sind Familienhelfer Arbeitnehmer? Sind Familienhelfer Arbeitnehmer?


Copyright© Patrick Körnig 2008 | Seite drucken: Verweisung einer Krankenpflegehelferin mit Ausbildung zum Facharbeiter für Krankenpflege (DDR) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt | Seite einem Freund senden: Verweisung einer Krankenpflegehelferin mit Ausbildung zum Facharbeiter für Krankenpflege (DDR) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Zurück zur Startseite