Volle Kassenbeiträge bei Direktversicherung

BSG B 12 KR 6/08 R

Rentenleistungen aus Direktversicherungen unterliegen der vollen Beitragslast der gesetzlichen Krankenversicherung. Entscheidend ist insoweit lediglich, dass der Arbeitgeber den entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Die Finanzierung spielt keine Rolle.



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