Zusätzlicher Krankenversicherungsbeitrag der Rentner verfassungsgemäß

 

BSG B 13 R 13/08 R

Ist die Erhebung eines zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrages in Höhe von 0,9 % für in der Krankenversicherung der Rentner versicherte Rentner gem. §§ 241a, 249a SGB 5 V verfassungsgemäß?

 

Die Revisionen hatten keinen Erfolg. Hierzu hat das BSG zur Sitzung vom 21.1.2009 Stellung bezogen:

Das BSG hat an seiner Rechtsprechung festgehalten, die Erhebung von Beiträgen zur Krankenversicherung aus der Rente nach dem allgemeinen Beitragssatz und die Verpflichtung der Rentner zur Tragung des sog zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrags ab 1.7.2005 seien mit dem Grundgesetz vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile eine Verfassungsbeschwerde betreffend die Pflegeversicherung nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 2995/06, 1 BvR 740/07 vom 07.10.2008): Die Verfassungsbeschwerde betraf die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass Rentner seit dem 1. April 2004 mit dem vollen statt wie bisher mit dem halben Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung belastet werden.



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