Zusatzbeiträge der Krankenkassen rechtswidrig?Sollte man Widerspruch einlegen? - Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe?Zur Erinnerung: Die Krankenkassen sind vom Gesetzgeber ermächtigt worden, bei finanziellen Schwierigkeiten Zusatzbeiträge zu erheben. Es sind darüber hinaus vom Gesetzgeber offenbar Änderungen geplant, nach denen die Krankenkassen Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben können (laut "Tagesspiegel" vom 19.8.2010). Zur Vermeidung von Klageverfahren regen einige Krankenkassen an, das Widerspruchsverfahren ruhen zu lassen. Wie im Einzelnen zu strategieren ist, sollte schnell (!) individuell entschieden werden, um keine Rechtsverluste zu riskieren. Insbesondere drohen Säumniszuschläge, die vermeidbar sind.
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