Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten
Minderung des Zugangsfaktors rechtmäßig?
BSG B 5a/5 R 32/07 R
Unterliegen Erwerbsminderungsrentner, die bei Rentenbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Rentenabschlägen nur, wenn sie die Rente über das 60. Lebensjahr hinaus beziehen?
Renten unterliegen ab bestimmten Stichtagszeiten Abschlägen, wenn sie vor Vollendung des 60. bzw. 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Diese Regelungen sind im einzelnen sehr streitig, auch innerhalb des Bundessozialgerichtes. Die Frage taucht im Übrigen auch im Hinblick auf die Altersrenten, die vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, auf. Allerdings ist hier die rechtliche Fragestellung eine andere, da die Leistungen freiwillig früher bezogen werden.
Das BSG hat nunmehr bereits angedeutet, diese Kürzung als rechtmäßig zu werten. In Kürze ist Entscheisung zu erwarten.