Anhebung der Altersgrenzen bei Altersrenten verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hatte darüber zu entscheiden, ob die mehrfache Anhebung des Renteneintrittsalters für den ungekürzten Bezug einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit verfassungsgemäß ist.
Es hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und dies damit begründet, dass ein Eingriff in rentenrechtliche Anwartschaften, sofern sie dem Gemeinwohlzweck dienen und die Betroffenen nicht übermäßig belasten, rechtlich nicht zu beanstanden sei.
Die streitigen Regelungen seien nach Maßgabe dieser Grundsätze nicht zu beanstanden, da die Anhebung der Altersgrenzen nur diejenigen belaste, die sich zu einem früheren Rentenbezug entschlössen. Auch hätten die ältesten betroffenen Jahrgänge ab 1940 ausreichend Zeit, sich auf die geänderte Situation einzustellen.
Az.: 1 BvR 1631/04