BAföG
Das
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist die staatliche Förderung von Auszubildenden und Studenten.
Anspruch besteht u.a. bei Bedürftigkeit, die vom Amt berechnet und geprüft wird. Die Anträge sind daher sorgfältig und gewissenhaft auszufüllen.
Die Finanzämter kontrollieren bei
BAföG Anträgen die Zinseinkünfte nach dem § 45d EStG, oft erst nach Antragstellung. Der Antragsteller ist verpflichtet, Vermögen und Einkommen anzugeben.
Wenn dies vergessen wird, drohen erhebliche Konsequenzen. Nicht nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern auch ein Strafverfahren wegen Betruges sind möglich.
Ich kontrolliere für Sie die Anträge und begleite Sie bei gerichtlichen Verfahren oder Widerspruchsverfahren gegenüber den Ämtern.