Das Beamtenrecht umfasst das Recht der Landes- und der Bundesbeamten.
Hier geht es meist um Fragen der Besoldung, der Einstufung, von Rückforderungen zu viel gezahlter Dienstbezüge, mangelhafte dienstliche Beurteilung usw.
„EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES MITGLIEDSTAATS HERGESTELLT HAT, KANN EINE FINANZIELLE LEISTUNG IN ANSPRUCH NEHMEN, DIE DEN ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT ERLEICHTERN SOLL“