Beitragszuschlag für ungewollt Kinderlose verfassungsgemäß
BSG B 12 P 2/07 R
Die Erhebung eines zusätzlichen Beitragszuschlags von kinderlosen Versicherten in der sozialen Pflegeversicherung verstößt selbst dann nicht gegen Verfassungsrecht, wenn die Kinderlosigkeit unfreiwillig ist.