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Betriebsrentenrecht
Betriebsrenten sind Ansprüche im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, die der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber oder aber gegenüber Versicherungen geltend machen kann.
Die Betriebsrenten gehören zu den drei Säulen des Deutschen Rentensystems. Erste Säule ist die gesetzliche Rente, die dritte die Absicherung der Altersvorsorge über Lebensversicherungen. Betriebsrenten gewinnen aufgrund der Rentenkürzungen laufend an Bedeutung.
Meine Schwerpunkte im Einzelnen sind unter anderem
▪ Betriebsrenten (Abfindungen, Übertragung, Insolvenz PSVaG, Ausgestaltung von Arbeitsverträgen)
▪ Anpassung von Betriebsrenten nach § 16 BetrAVG
▪ VBL, VAP und KZVK Renten / Abfindungen, Berechnungen Startgutschriften, Hinzuverdienstgrenzen
▪ Entwurf und Kontrolle von Arbeitsverträgen und Vereinbarungen über Betriebsrenten
▪ Fragen im Zusammenhang mit Entsendungen von Arbeitnehmern in das Ausland
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| Lorenzos Öl (19.02.2009) |
| Leistungskatalog der Krankenkassen Abgrenzung Arzneimittel - Lebensmittel |
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