BSG: Arbeitslosengeld neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hinzuverdienst
Auch bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung kann Arbeitslosengeld gezahlt werden.
Das Arbeitslosengeld mindert als Entgeltersatzleistung je nach Höhe die jeweilige Rente.
Die Rentenversicherung hat die Leistungen in dem konkreten Fall nach dem der Sozialleistung zugrunde liegenden Bemessungsentgelt gem. § 96 a Abs. 3 S. 3 SGB VI als Hinzuverdienst berücksichtigt. Dieser lag höher als der tatsächliche Zahlbetrag. HIergegen wandte sich die Klägerin letztlich erfolglos.
BSG B 13 R 23/07 R.