Deutsch-Brasilianisches Sozialversicherungsabkommen
Billigung in Brasilien am 26.10.2011 erfolgt / Noch nicht in Kraft
Das Abkommen sollte ursprünglich durch Austauschen der Ratifizierungsurkunden Januar 2011 in Kraft treten. Deutschland hat hierfür bereits die Voraussetzungen geschaffen.
Der Gesetzestext ist im Bundesgesetzblatt BGBl. II 2010, S. 918 nachlesbar.
Das Abkommen betrifft die Renten- und Unfallversicherung. Nicht geregelt werden Fragen des Krankenversicherungsrechts.
Hierzu heißt es wörtlich auf der Seite der Deutschen Botschaft in Brasilien (Stand: 1.11.2011):
"Die Kommission für Auswärtige Beziehungen und Nationale Verteidigung der Abgeordnetenkammer billigte am vergangenen Mittwoch, 26. Oktober 2011, die Verhandlungen zu einem Abkommen zwischen Brasilien und Deutschland im Bereich der Sozialversicherungsvorsorge.
Das Abkommen garantiert den brasilianischen und deutschen Arbeitnehmern die Aufnahme in das jeweilige Sozialversicherungssystem des Landes, in dem sie wohnen, und die Möglichkeit die Einzahlungsperioden zu summieren, um die Mindestzeit für das Erlangen des Rentenanspruchs und anderer Sozialversicherungsleistungen zu erreichen."
Der Kongress muss noch zustimmen. Rechte können zum heutigen Tage aus dieser Vereinbarung noch nicht hergeleitet werden.
DIe Anerkennung der Zeiten ist u.a. für Rentenanwartschaften bedeutsam.
Brasilien ist einer der wichtigsten Handelspartner der Bundesrepublik Deutschland. Immer häufiger arbeiten Arbeitnehmer in beiden Ländern. Ansprüche können nun leichter als vorher übertragen und Renten in das jeweilige Ausland gezahlt werden.