Hier geht es meist um gerichtliche Überprüfung der behördlichen Entscheidung, eine bestimmte Beurteilung vorzunehmen. Die Erfolgsaussichten sind hier gnerell recht gut.
„EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES MITGLIEDSTAATS HERGESTELLT HAT, KANN EINE FINANZIELLE LEISTUNG IN ANSPRUCH NEHMEN, DIE DEN ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT ERLEICHTERN SOLL“