Direktversicherung
Hier schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer einen Vertrag mit einer Lebensversicherung auf den Tode (oder das Leben, Frage der Betrachtungsweise) des Arbeitnehmers ab. Arbeitgeber zahlt laufend die Prämien. Die Versicherung muss nach der AnlV, Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen, die ihr überlassenen Gelder anlegen. Im Falle der Insolvenz gibt es Leistungen vom PSV nur dann, wenn ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt ist oder bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag vom Arbeitgeber abgetreten oder beliehen sind. Bei Pfändung gilt dies analog, mangels gesetzlicher Regelung.