Durchsetzung von Ansprüchen
Leistungsangebot:
Im Rahmen des Betriebsrentenrechts erfolgt regelmäßig die Klage vor den Arbeitsgerichten.
Ausnahme: Bei Geschäftsführern ist das Amts- oder Landgericht zuständig
Besonderheiten sind bei Vorständen und Gesellschafter-Geschäftsführern zu beachten