Elterngeld - Dauer und Höhe fraglich ?
Das Gesetz scheint eindeutig: Eltern können nach eigener Entscheidung Elterngeld beantragen, insbesondere auch die Lage desselben. Dafür sieht das Gesetz bis zu 14 Monaten vor. Schaut man sich einschlägige Webseiten an, ist davon nicht mehr die Rede. Die Dauer soll nur noch 12 Monate betragen. Zwei Monate verschwinden ohne weitere Erklärung, Rechtsstreitigkeiten sind abzusehen.
Da das Mutterschaftsgeld zwei Monate lang auf das Elterngeld angerechnet wird, würde die Mutter, die das Elterngeld für die Zeit direkt nach der Geburt beantragt, benachteiligt. Sie würde zwei Monate verlieren, sie erhielte also nur 10 Monate Elterngeld. Besser ist es also, dass der Vater in dieser Zeit das Elterngeld bezieht und im Anschluss daran die Mutter. Damit kann sich der Zeitraum nach dem Gesetz auf 14 Monate verlängern. Ob das auch so anerkannt wird, ist streitig. Der Gesetzeswortlaut ist insofern nicht eindeutig. Es dürfte sich lohnen, hierüber zu streiten.
Streit dürfte auch entstehen, wenn selbstständige Mütter mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten müssen, um die wirtschaftliche Existenz nicht zu gefährden. Damit würde aber der Anspruch dem Grunde nach entfallen.
Streit droht auch dann, wenn Einkommen der Mutter aus selbständiger Arbeit erst nach der Geburt des Kindes zufließt, so dass dieses das Gesamteinkommen ggf. drastisch reduziert, mit der Folge, dass das Kindergeld deutlich niedriger ausfällt. Hierin kann eine Ungleichbehandlung gesehen werden, die durch entsprechende Übergangsregelungen entschärft werden sollte.
Einkommen wird auch dann relevant, wenn beide Elternteile in Teilzeit weiterarbeiten. Dann wird das Elterngeld entsprechend reduziert, so dass sich deutliche Einbußen ergeben können. Sinnvoll kann es also sein, dass immer nur ein Elternteil die Betreuung übernimmt, während der andere voll weiterarbeitet.