Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
1. Auch den zuletzt bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Ruhestandsbeamten steht ein Anspruch auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis zu, wenn zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
2. Ein „Personalüberhang“ bei der Deutschen Telekom AG ist kein zwingender dienstlicher Grund, der die Reaktivierung eines Ruhestandsbeamten ausschließt.
Urteil des 2. Senats vom 25. Juni 2009 BVerwG 2 C 68.08