Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung eines niedergelassenen Arztes
Anhängige Rechtfrage beim BSG Aktenzeichen B 13 R 26/10 R Vorinstanz: LSG Mainz, L 4 R 388/08
Kann ein selbstständig Tätiger, der nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig ist (hier: niedergelassener Arzt), im Hinblick auf seine Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung als von der Versicherungspflicht befreit angesehen werden, sodass ihm bei Nichterfüllung der allgemeinen Wartezeit kein Recht auf freiwillige Versicherung zusteht und er somit einen Anspruch auf Erstattung zuvor gezahlter Beiträge hat?