Fachanwalt
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der in einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen kann und der aufgrund Genehmigung durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer befugt ist, diese Bezeichnung zu tragen (hier können Sie meine Fachanwaltsurkunde einsehen).
Der Fachanwalt ist verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, was die Qualität der Beratung deutlich erhöht.
Als Rechtsanwalt verfüge ich darüber hinaus über in zwei Staatsexamina geprüfte Kenntnisse der wesentlichen Rechtsgebiete wie Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht und der jeweiligen Prozessordnungen.
Gesetzlich geregelt sind die Voraussetzungen in der Fachanwaltsordnung (in der Fassung vom 1.1.2008). Als Fachanwalt für Sozialrecht sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
60 Fälle aus mindestens drei der in § 11 Nr. 2 der FAO bestimmten Bereiche. Dort heißt es:
§ 11 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Sozialrecht
Für das Fachgebiet Sozialrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den
Bereichen
1. allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht,
2. Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung,
Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung); Recht der sozialen
Entschädigung bei Gesundheitsschäden und Recht des Familienlastenausgleichs,
Recht der Eingliederung Behinderter, Sozialhilferecht, Ausbildungsförderungsrecht.
davon mindestens 1/3 gerichtliche Verfahren.