Fehlzeiten, krankheitsbedingte, Kündigung
Fehlzeiten in diesem Zusammenhang sind Zeiten, in denen der Arbeitgeber die Arbeitsleistung aufgrund Erkrankung nicht oder nicht vollständig erbringt.
Diese führen nur ausnahmsweise zu einem Recht auf Kündigung des Arbeitgebers. Folgende Fallgruppen haben sich herausgebildet (Richterrecht!): häufige Kurzerkrankungen, krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit, häufige Kurzerkrankungen, komplette dauerhafte Leistungsunfähigkeit.
Abzuwägen ist hier in drei Schritten: Beeinträchtigung in der Vergangenheit, negative Zukunftsprognose und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber (vgl. BAG NZA 1989, S. 923).