Gewährung der Witwenrente auch bei kurzer Ehe
Das Bundessozialgericht (B 13 R 55/08 R) hat entschieden, dass die Neuregelung zur Versorgungsehe Anfang 2002 verfassungsgemäß ist. Die Hinterbliebenenrente wird nach frühestens einem Jahr Ehedauer gezahlt.
Sofern aber besondere Einzelumstände vorliegen, kommt es auch auf die subjektiven Motive der Heirat an. Selbst ein Tag Ehe könnte in besonderen Fallgestaltungen demnach zu einem Anspruch führen.