Von "to share" = teilen. Wenn der Arbeitgeber zwei oder mehrere Arbeitnehmer auf einem Arbeitsplatz einsetzt. Probleme tauchen auf, wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft den anderen vertreten soll (etwa wegen Krankheit).
„EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES MITGLIEDSTAATS HERGESTELLT HAT, KANN EINE FINANZIELLE LEISTUNG IN ANSPRUCH NEHMEN, DIE DEN ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT ERLEICHTERN SOLL“