Keine Ansammlung von Urlaubsansprüchen
Urteil des EuGH vom 22.11.2011 Az. C‑214/10
In diesem wichtigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes ging es um die Frage, ob Urlaubsansprüche, die z.B. wegen Erkrankung nicht erfüllt werden können, über einen längeren Zeitraum als 15 Monate angesammelt (und dann auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten) werden dürfen.
Im Ergebnis sieht der Gerichtshof keinen Verstoß gegen Europäisches Recht::
" Daher ist auf die erste Frage zu antworten, dass Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 dahin auszulegen ist, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten wie etwa Tarifverträgen nicht entgegensteht, die die Möglichkeit für einen während mehrerer Bezugszeiträume in Folge arbeitsunfähigen Arbeitnehmer, Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub anzusammeln, dadurch einschränken, dass sie einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten vorsehen, nach dessen Ablauf der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erlischt."
Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Landesarbeitsgericht Hamm mit Entscheidung vom 15. April 2010, beim Gerichtshof eingegangen am 4. Mai 2010
Quelle: Webseite des Europäischen Gerichtshofes