Kündigungsschutz
Beschreibt allgemein die Einschränkung des Rechts, einen Vertrag zu kündigen. Betrifft hauptsächlich Fälle im Arbeitsrecht. Hier gilt das KSchG (Kündigungsschutzgesetz).
Der allgemeine
Kündigungsschutz besteht darin, dass der Gesetzgeber zunächst nur bestimmte Kündigungsgründe als zulässig normiert hat. Aus dem KSchG ergibt sich, dass personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe eine Kündigung rechtfertigen können.
Besondere Gründe können Mutterschutz,
Schwerbehinderungen oder besondere Umstände (Betriebsratsmitglieder) sein.